Key & Card Hotel-Access-Control
..... der Systemnutzen für mehr als nur Zutrittskontrolle
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird bereits hiermit widersprochen. Alle Vereinbarungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Annahmeerklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Liefertermine oder -fristen, bedürfen der Schriftform.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen,
die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch
nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen,
Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen,
auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten-, haben wir
auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen
uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz
oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich
zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder wir uns in Verzug befinden, hat der
Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete
Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom
Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind
ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
unsererseits. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Wird die
Auslieferung eines versandbereiten Liefergegenstandes auf Wunsch des Kunden um mehr als
einen Monat hinausgeschoben, sind wir berechtigt, dem Kunden Lagergeld in Höhe von 0,5 %
des Rechnungsbetrages des betreffendes Liefergegenstandes für jeden angefangenen Monat in
Rechnung zu stellen.
Verpackung, Versicherung, Versand und Transport
erfolgen auf Kosten des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung
an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung
unser Auslieferungslager verlassen hat. Im Falle der Annahmeverweigerung geht die Gefahr
mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die
Installationsvorbereitungen sowie die für die Stromversorgung notwendigen Einrichtungen
lässt der Kunde auf seine Kosten und Verantwortung vor Anlieferung der Geräte
ausführen. Sie müssen unseren Vorgaben und den geltenden Fachnormen entsprechen. Der
Kunde wird rechtzeitig für ausgebildetes Bedienungspersonal sorgen. Wir sind regelmäßig
nicht dafür verantwortlich, unsere Anlagen und Lieferungen mit Geräten oder Programmen
des Kunden zu verbinden. Von uns gelieferte Programme werden am Installationsort auf der
vom Kunden bereitgestellten Anlage, wenn diese nicht von uns mitgeliefert, installiert.
Für die Durchführung der Installationsarbeiten sind nicht in den Lizenzpreisen enthalten
und werden gesondert berechnet. Das gleiche gilt für programmspezifische Einweisungen.
Auf Wunsch hat der Kunde die Betriebsbereitschaft unserer Lieferung und Leistung
schriftlich zu bestätigen.
Der Kunde muss zur Erhaltung seiner
Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel oder Unvollständigkeit der
Leistung innerhalb von 8 Tagen seit dem Empfang den Fehler rügen. Nach Maßgabe des
vorstehenden übernehmen wir eine Gewährleistung von 6 Monaten nach Gefahrübergang. Wir
sind nur für solche Mängel gewährleistungspflichtig, die nicht auf natürlichen
Verschleiß zurückzuführen sind und die Brauchbarkeit der Leistung erheblich
beeinträchtigen. Wir haften daher nicht dafür, dass Hardware und Software
unterbrechungs- und fehlerfrei laufen, soweit dies im Rahmen der bei der Inbetriebnahme
von Datenverarbeitungsanlagen üblicherweise auftretenden Probleme liegt. Bei berechtigten
Beanstandungen werden wir nachbessern. Bei wesentlichen Fremderzeugnissen beschränkt sich
unsere Haftung auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegenüber dem Zulieferer
des Fremderzeugnisses zustehen. Jede Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde selbst
Mängelbeseitigungsarbeiten ohne unsere Einwilligung durchführt oder durchführen lässt
oder wenn unsere Installationsbedingungen, Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht
eingehalten worden sind. Weitergehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere Ansprüche
auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, z.B.
durch Verlust oder fehlerhafte Verarbeitung von Daten, sind ausgeschlossen, es sei denn,
der Schaden ist durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstanden. Falls
der Kunde verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort
vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei die entstehenden
Mehrkosten (z.B. Arbeitszeit und Reisekosten) vom Kunden zu tragen sind.
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich
sämtlicher Saldenforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den
Kunden jetzt oder künftig zustehen, bleiben die gelieferten Gegenstände unser Eigentum.
Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung des Liefergegenstandes durch den Kunden ist
bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher Forderungen von uns gegenüber dem Kunden
unzulässig. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch
Dritte, hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen. Wird unser Liefergegenstand
verarbeitet, so wird die Verarbeitung für uns vorgenommen. Bei der Verarbeitung,
Verbindung und Vermischung des gelieferten Gegenstandes mit anderen Gegenständen durch
den Kunden steht uns das Miteigentum an der neuen Sache anteilig zu. Wird der unter
Eigentumsvorbehalt gelieferte Gegenstand, gleich in welchem Zustand, von dem Kunden
veräußert, so tritt der Kunde schon mit dem Vertragsabschluß die für ihn aus der
Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer oder Dritte mit allen
Nebenrechten an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden, die uns abgetretenen Forderungen für
unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann
widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß
nachkommt. In diesem Fall sind wir weiter berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu
verlangen. Gegen den Herausgabeanspruch kann ein Zurückbehaltungsrecht nicht geltend
gemacht werden.
Sämtliche Preise sind Nettofestpreise zzgl. der
jeweils gültigen Umsatzsteuer. Preise ohne Währungsbezeichnung gelten immer in EURO,
ansonsten in der angegebenen Währung. Sämtliche Zahlungen haben innerhalb einer Frist
von 10 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu erfolgen. Als Zahlungstag gilt der Tag, an
dem wir über das Geld verfügen können. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender
Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden bzw. auf Kosten
und Zinsen anzurechnen. Gerät der Kunde in Verzug, können wir Zinsen in Höhe von 5 %
über dem banküblichen Zinssatz eines Dispositionskredites unserer Hausbank verlangen.
Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
Sofern der Kunde nicht mit uns einen gesonderten
Lizenzvertrag über die von uns überlassenen Softwareprodukte abgeschlossen hat,
gewähren wir dem Kunden gegen Zahlung der entsprechenden Vergütung die nicht
ausschließliche Lizenz, die ihm überlassenen Softwareprodukte einschließlich der
Dokumentation zu benutzen. Dabei gelten grundsätzlich die Lizenzbedingungen des
Herstellers. Im Zweifel darf der Kunde die Software nur auf denjenigen Computersystemen
und Programmträgern betreiben, die er entweder von uns direkt erworben hat, oder/und die
in unserer Auftragsbestätigung bzw. im Kaufvertrag im einzelnen aufgeführt sind. Der
Kunde ist nur berechtigt, zu Sicherheitszwecken und unter Beibehaltung des
Schutzrechtsvermerks die Originalkopie zu kopieren. Ist für die Nutzung der Software ein
Kopierschutzstecker Voraussetzung, so stellen Software und Kopierschutzstecker eine
Einheit dar und werden nur zusammen geliefert. Die gesonderte Nachlieferung eines
Kopierschutzsteckers erfolgt nur gegen Rücksendung des defekten Steckers. Der Kunde ist
nicht berechtigt, die Lizenz entweder insgesamt oder teilweise auf Dritte zu übertragen
oder die Softwareprodukte und/oder -Dokumentationen an Dritte weiterzugeben, zu
veröffentlichen oder deren Benutzung zu gestatten. Der Kunde wird die Software darüber
hinaus vor dem Zugriff Dritter schützen und sämtliche Personen, die Zugang zu diesen
Produkten haben, über die von ihm in dieser Klausel übernommen Verpflichtungen
entsprechend unterrichten. Der Kunde ist verpflichtet - beispielsweise durch Anfertigung
einer Sicherheitskopie - seine Daten zu sichern. Die Lizenz endet automatisch mit der
Einstellung der Benutzung des Computersystems, für das diese Lizenz erteilt wurde oder
aufgrund fristloser Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Die vorstehenden
Verpflichtungen gelten entsprechend für die Benutzung unseres Know-hows. Bei schuldhafter
Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Bestimmungen durch den Kunden behalten wir uns vor,
unbeschadet der Geltendmachung eines weitergehenden Schadens, eine Vertragsstrafe in Höhe
von 10.000,-- EURO zu verlangen.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für
alle Verpflichtungen ist Feldkirch - Österreich. Wir sind jedoch befugt, den Kunden auch
an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Die Abtretung von Rechten des Kunden
bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und
uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Republik Österreich, auch bei
Rechtsverhältnissen mit ausländischen Bestellern. Der Vertrag bleibt auch bei
rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich.
Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksamen Bestimmungen durch solche
zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmungen am
nächsten kommen.
Key & Card wird den Auftraggeber auf eine Änderung
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Einführung zusätzlicher Bestimmungen
hinweisen. Ist der Hinweis erfolgt, so gilt die Änderung als anerkannt, wenn nicht binnen
eines Monats vom Auftraggeber widersprochen wird.